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Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß

Ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt ist von Großer Bedeutung, denn das Strafmaß und die Ansprüche an die Beweiserhebung unterscheiden sich erheblich.

Wie sich die Verstöße unterscheiden

  • Wenn Sie über eine rote Ampeln fuhren, aber lediglich die Haltelinie überquerten, also nicht in den Gefahrenbereich gelangten, liegt kein Rotlichtverstoß vor. Sie haben einen Haltlinienverstoß begangen.
  • Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Sie die rote Ampel innerhalb von einer Sekunde nach dem die Ampel auf “Rot” geschaltet hat die Ampel passieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt zu dem Sie die Haltelinie überfahren. Nur wenn es keine gibt, zählt der Zeitpunkt zu dem Sie in den Gefahrenbereich einfahren.
  • Ein qualifizierten Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn Sie eine Ampel passieren die länger als 1 Sekunde Rot leuchtet.

Hinweise zum Strafmaß

  • Ein Haltelinienverstoß wir mit einer geringen Buße von 10 Euro geahndet.
  • Bei einem einfachen Rotlichtverstoß sind Bußen von 60 bis 120 Euro üblich. Die Höhe hängt davon ab, ob eine Gefährdung vorlag oder ein Unfall verursacht wurde. Sie müssen mit 1 Punkt in Flensburg rechnen.
  • Wird Ihnen ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen drohen Bußgelder von 200 bis 400 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Ansprüche an die Beweise

Es liegt auf der Hand, dass ein Haltelinienverstoß oder ein einfacher Rotlichverstoß auch durch Zeugenaussagen belegt werden kann. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist die Sachlage anders, denn hier muss der Staatsanwalt beweisen, dass die Ampel mindestens 1 Sekunde lang bereits Rot zeigte. Einem erfahren Anwalt gelingt es daher oft, den Vorwurf des qualifizierten Rotlichtverstoß zugunsten eines einfachen Verstoßes aus der Welt zu schaffen.

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