Ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt ist von Großer Bedeutung, denn das Strafmaß und die Ansprüche an die Beweiserhebung unterscheiden sich erheblich.
Es liegt auf der Hand, dass ein Haltelinienverstoß oder ein einfacher Rotlichverstoß auch durch Zeugenaussagen belegt werden kann. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist die Sachlage anders, denn hier muss der Staatsanwalt beweisen, dass die Ampel mindestens 1 Sekunde lang bereits Rot zeigte. Einem erfahren Anwalt gelingt es daher oft, den Vorwurf des qualifizierten Rotlichtverstoß zugunsten eines einfachen Verstoßes aus der Welt zu schaffen.
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