Ein Bußgeldbescheid erweckt bei Betroffenen den Eindruck nicht zu erschüttern zu sein. Das gilt besonders, wenn auf Fotobeweise verwiesen wird. Aber viele der Bescheide sind fehlerhaft und die Beweise sind oft hinfällig.
Die Gelbphase muss so bemessen sein, dass Sie keine Vollbremsung vollziehen müssen, um einen Rotlichtverstoß zu vermeiden. Die Gelbphase muss auf Straßen für die eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt mindestens 3 Sekunden andauern. Bei eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h muss die Gelbphase 5 Sekunden lang anhalten.
Beim qualifizierten Rotlichtverstoß kommt es auf die Sekunde an. Die Aussage eine Polizisten, der einen guten Blick auf Ampel und Haltelinie hatte, reicht sicherlich aus um einen einfachen Rotlichtverstoß nachzuweisen. Mit der Begründung, die Ampel sie schon lange Rat gewesen, wird aber oft ein qualifizierter Verstoß behauptet. Vor Gericht reicht diese Aussage nicht, denn der Polizist kann in dieser Situation keine exakte Zeitmessung durchführen und diese nachträglich belegen.
Die Messung erfolgt in der Regel über Induktionsschleife, die in die Fahrbahn eingelassen sind. Hier ist zu prüfen, ob die Abstände korrekt eingehalten wurden.
Erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls
Persönlicher Termin
Buchen Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Berlin Steglitz Zehlendorf.
Meine Empfehlung
Rufen Sie mich an und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.
Online Sofortcheck
Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie eine Einschätzung Ihres Falls.
Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.