Beim Überfahren roter Ampeln kann es zu hohen Bußgeldern kommen, auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot sind möglich. Sogar Freiheitsstrafen können in bestimmten Fällen verhängt werden.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich Ihnen die qualifizierte Beratung und Vertretung bieten, die Sie benötigen wenn Ihnen ein „Rotlichtverstoß” vorgeworfen wird.
Denken Sie daran, dass Ihnen das Recht zur Aussageverweigerung zusteht. Machen Sie davon Gebrauch und rufen Sie mich an. Ich gebe Ihnen Hinweise für das weitere Verhalten. Außerdem beantrage ich sofort Akteneinsicht. So kann ich mich mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln für Ihr Recht einsetzen.
Für den Fall, dass Sie zwar nach der Ampel aber noch vor dem geschützten Bereich zum Stehen kamen, müssen Sie lediglich mit einem Bußgeld von 10 € rechnen, da es sich hier nur um einen Haltelinienverstoß handelt. Die Blitzgeräte nehmen immer 2 Fotos auf, um zu unterscheiden, ob Sie nur die Haltelinie überfahren haben oder auch in den geschützten Bereich eingefahren sind. Um zu dokumentieren, dass Sie tatsächlich nur einen Haltelinienverstoß begangen haben, setzen Sie das Auto hinter die Haltelinie zurück, wenn Sie bemerkt haben, dass die Überwachung ausgelöst hat. So entstehen zwei weitere Fotos und es ist eindeutig, dass kein Rotlichtverstoß vorliegt.
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Rechtsanwalt Oliver Schüler
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Berlin Steglitz Zehlendorf
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